http://www.heise.de/newsticker/YouTube-Nutzer-duerfen-GEMA-Musik-einsetzen--/meldung/98714 und http://www.laut.de/vorlaut/news/2009/03/13/21327/index.htm
Inwiefern soll das zur Beantwortung der Frage, ob die Vereinbarung zwischen Youtube und der Gema immer noch Gültigkeit hat, beitragen?
will heißen, der "Sender" muss zahlen, und der "Sender" ist "Youtube".
Wenn man bei youtube (oder bei sonst wem fremdes) etwas* hochlädt, gibt man dem Betreiber des Dienstes bei dem man das hochlädt, die Erlaubnis das öffentlich zugänglich zu machen. Das beinhaltet auch, daß dafür gesorgt ist, daß die GEMA-Gebühren bezahlt werden (wenn auch egal ist von wem). Wenn man die Erlaubnis, das zu erlauben, nicht hat, darf man das nicht hochladen. Tut man es doch, begeht man einen Urheberrechtsverstoß und die GEMA-Gebühren sind dabei das kleinste Problem. Ausnahme, der Betreiber des Dienstes hat die Erlaubnis schon selbst und das ist i.d.R. der Fall, wenn er die GEMA-Gebühren bezahlt.
* Für den ganzen Absatz ist mit "etwas" etwas gemeint, was fremde Musik (von GEMA-Migliedern) beinhaltet.
Die Gema beim ZDF zahlt ja auch nicht der Regisseur oder der Produzent.
Aber das ZDF wird bei der Überlegung, welche Vergütung sie zu zahlen bereit sind, berücksichtigen, ob sie noch Vergütung/Gebühren an andere zahlen muß oder ob alles inklusive ist.