Shadowcrow: Haftung bei Urheberrechtsverletzung

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hi $name,

Was mit diesem Urteil ebenfalls ins  Wanken gerät, ist die "Abmahnfähigkeit"; die Betreiber von Marions Kochbuch hatten ja nicht einfach nur die "Rechteverletzer" angeschrieben, nein, da kam ja sofort eine Abmahnung mit Kostennote an den Forenbetreiber. Das sollte nicht geschehen, sondern der Forenbetreiber zunächst eben nur aufmerksam gemacht werden.

zu dem thema "marions kochbuch".
gruss
shadow

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