Nebenkostenrechn. für und innerhalb welchen Zeitraumes zulässig?
Enrico
- recht
0 Stonie
Hallo,
wir haben uns mit Beginn 15.07.2007 unsere neue Wohnung angemietet und, datiert mit 18.03.2009, unsere Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 01.07.2007 bis 30.06.2008 erhalten.
Im Internet meine ich mal gelesen zu haben, dass das Jahr 2007, nachdem wir jetzt 2009 haben, nicht mehr abzurechnen wäre. Stimmt das?
Müssen wir desweiteren den Zeitraum 01.07.2007 bis 14.07.2007 in unserer Nebenkostenabrechnung akzeptieren?
Vielen Dank für Eure Antworten
Gruß
Enrico
Hallöle!
Die Suchbegriffe lauten "Nebenkostenabrechnung Verbraucherzentrale" - dann spuckt google das hier aus.
File Griese,
Stonie
Moin Moin!
Die Suchbegriffe lauten "Nebenkostenabrechnung Verbraucherzentrale" - dann spuckt google das hier aus.
Mit "Mieterverein" statt "Verbraucherzentrale" gibt es auch ein paar gute Ergebnisse, z.B. dieses aus Hamburg.
Den jeweiligen örtlichen Mieterverein im DMB kann ich nur empfehlen. Und sei es nur als Badword-Filter für Briefe an den Vermieter. Im Mitgliedsbeitrag ist neben sämtlichen Rechtsberatungen auch eine Mietrechtsschutzversicherung enthalten, die mir gerade den Rechtsstreit um die Kaution gegen meinen Ex-Vermieter finanziert.
Oh, und in Sachen Mietrecht kann man als Laie mit "normalem" Rechtsempfinden übrigens ganz schnell ganz weit daneben liegen und in fiese Fallen tappen. Vor denen hat mich die Rechtsberatung des MV ebenfalls bewahrt.
Alexander