Struppi: Programmiertechnik Session (Cookie)

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» Es geht nicht darum ob und wie leicht etwas knackbar ist, sondern dass in dem Moment wo es jemand versucht, eine Straftat begeht, die verfolgt werden kann, wenn das Passwort unverschlüsselt ist (und es öffentlich zugänglich wäre), dann wäre es keine.

Schön und gut. Bleiben wir bei .htaccess. Oft wird nur der authType basic verwandt, bei dem das Passwort im Klartext an den Server übermittelt wird. Fällt das dann auch unter $ 202 a oder nicht (weil es nach meiner Interpretation deiner Ausführungen und des Gesetzestexts[1] "öffentlich zugänglich" übermittelt wird)?

Keine Ahnung ich bin kein Jurist, da steht nur etwas von "unter Überwindung der Zugangssicherung", und ob das ausspähen von unverschlüsselten Passwörtern darunter fällt, kann ich nicht sagen

Meine Polemik bezog sich im übrigen darauf, _dass_ etwas strafrechtlich verfolgbar ist.

Genau darauf zielte aber meine Aussage nicht ab. Durch das verschlüsseln, wird das lesen von Daten ja strafrechtlich verfolgbar. Deshalb habe ich deine Ausführung auch nicht verstanden. Mord wird ja nicht erst durch das Verbot von Waffen strafbar.

Struppi.