Hi,
Natürlich gilt die auch für Unterverzeichnisse, ich dachte aber, dass durch die RewriteCond's nur dann die Regel in Kraft tritt, wenn versucht wird, auf eine Datei oder Verzeichnis zuzugreifen, was nicht existiert.
Du hast in der RewriteCond die Umgebungsvariable REQUEST_FILENAME verwendet, definiert als
"The full local filesystem path to the file or script matching the request."
Ich bin mir gerade nicht sicher, ob ich das "matching the request" hier richtig interpretiere - aber wenn diese Variable den physischen Pfad erhält, der den Request matched, dann ist das zur Überprüfung eher ungeeignet (weil doppelt gemoppelt).
Überlicherweise benutzt man REQUEST_URI, um zu schauen, ob es zu diesem ein existentes Verzeichnis/Datei gibt.
Sprich, wenn die alte Seite per index.html aufgerufen und dann einfach auf eine existierende Datei weitergeleitet wird, in der sich die Flash-Seite befindet (von der aus dann auch nicht mehr weiterverlinkt wird), dachte ich, da könnte nix passieren.
Stimmt, sollte eigentlich - aber performanter wird das ganze dadurch natürlich nicht gerade, wenn für absolut jede Ressource der "alten" Seite erst mal diese Überprüfung durchgeführt werden muss. Die RewriteRule wird nämlich immer zuerst überprüft, also ob der reguläre Ausdruck zutrifft - und dann erst geschaut, ob die RewriteConds auch die Anwendung dieser Regel erlauben.
MfG ChrisB
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