Hello,
der Gesetzgeber müßte aber dann davon ausgehen können, das alle Browserentwickler diese Möglichkeit eingebaut haben. Keine Ahnung, wie diese ganzen Browser in den Spielekonsolen, Fernsehgeräten, Telefonen ausgestattet sind.
Er kann aber nicht davon ausgehen, und er kann auch keinem Browserentwickler dieses vorschreiben.
Warum nicht?
Dann gibt es ein Browserinverkehrbringengesetzt udn eine ABE für Browser und gut ist's.
Beaufsichtigt werden müssten dann bestenfalls 30, wenn es hoch kommt 50 Produkte.
Anderenfalls müssten Millionen von Seitenbauern beaufsichtigt werden.
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg