Re:
Das habe ich noch nie verstanden, warum es nicht OK sein soll, wenn der Browser zu den x gegen unendlichen Daten, die er beim anzeigen, auf den Rechner speichert, noch eine Textdatei dazu speichert. Es kommt darauf an, WAS mit dieser bezweckt wird, um dann ein OK oder nichtOK zu urteilen.
Ja, da ist der tatsächliche Punkt.
Zum einen gibt es eine abschätzbar große Mehrheit, die mit Cookies vielleicht eine importierte Gepäckspezialität aus dem Supermarkt assoziiert und von einer Information über das Speichern von Daten in gleicher Weise verwirrt bis abgeschreckt sein dürfte, wie bei einer Browsermeldung über eine nicht akzeptiert zertifizierte SSL-verschlüsselte Verbindung. Zum anderen nimmt die Richtline darauf keine Rücksicht, welche Informationen tatsächlich wichtig wären. Es soll informiert werden, dass Daten gespeichert werden und ausgelesen werden können. Dies soll so benutzerfreundlich wie möglich geschehen. Nicht einmal abstrakt wurde umrissen, welche Informationen dem Nutzer erheblich wichtiger sein dürften. Der Nutzer hat aber eine Entscheidung zu treffen, ob er das Speicher/Auslesen von Daten erlauben soll. Nur wie soll er mündig entscheiden können, wenn man ihn _eben nicht_ über Art und Inhalt der gespeicherten Daten, also dessen Informationen, aufklären muss - frage ich.
Aber es geht ja noch weiter.
Ausdrücklich sind doch nur diese Daten Betrachtungsgegenstand der Richtlinie geworden, die auf dem Endgerät des Nutzers gespeichert werden. Es wird sich also nichts daran ändern, dass wenn man über die Web-Oberfläche beispielsweise eines free-mail-Anbieters seine Nachrichten abruft, mit dem log-out-Vorgang seine Postleitzahl an Werbeagenturen weiterleitet, die spezifisch lokale Werbungen darauf zur Anzeige bringen.
Der eigentliche Handwerksfehler liegt also nicht darin, das es unwahrscheinlicher Weise zu Änderungen von HTTP-Cookies käme. Die gesamte Problematik besteht darin, dem Nutzer _nicht_ die wirklich wichtigen Informationen bereit zu stellen, ihn also unmündig zu belassen, obendrein aber die volle Verantwortung über die Daten, die er preisgibt, aufzuerlegen, gleichfalls aber andere gängige Methoden, Informationen über den Endnutzer zu sammeln und Dritten zugänglich zu machen, nicht berührt.
Diese Richtline macht im Web-Bericht nichts anderes, als den status quo gesetzlich zu um schreiben, statt ihn zu regeln.
Gruß aus Berlin!
eddi