Nur wie soll er mündig entscheiden können, wenn man ihn _eben nicht_ über Art und Inhalt der gespeicherten Daten, also dessen Informationen, aufklären muss - frage ich.
Wenn gefordert wird ausreichend zu informieren aber nicht gefordert wird über Art und Inhalt zu informieren, dann muß man über Art und Inhalt informieren, wenn ohne diese Information nicht ausreichend informiert werden kann und man muß nicht über Art und Inhalt informieren, wenn ohne diese Information ausreichend informiert werden kann.