Re:
Nur wie soll er mündig entscheiden können, wenn man ihn _eben nicht_ über Art und Inhalt der gespeicherten Daten, also dessen Informationen, aufklären muss - frage ich.
Wenn gefordert wird ausreichend zu informieren aber nicht gefordert wird über Art und Inhalt zu informieren, dann muß man über Art und Inhalt informieren, wenn ohne diese Information nicht ausreichend informiert werden kann und man muß nicht über Art und Inhalt informieren, wenn ohne diese Information ausreichend informiert werden kann.
Das bleibt zu hoffen, kommt dann so in der deutschen Gesetzesnovelle.
Weiterhin ist aber auch eine Session, die sich in einem im URL befindlichen Schlüssel ausdrücken kann, eine client-seitig gespeicherte Information, auf die nicht nur zurückgegriffen werden kann, sondern an der doch allermeist server-seitige Daten gekoppelt sind. In diesen können durch Surfverhalten Vorlieben herausgearbeitet werden... Konsequenz à la EU.
All das bleibt unbeantwortet, während dem wahlberechtigten Urnenpöbel vermeintliche Vorteile der Informellen Selbstbestimmung präsentiert werden.
Gruß aus Berlin!
eddi