Hallo,
Bei jeder Geschwindigkeitsbegrenzung davon auszugehen, dass sie an der jeweiligen Situation orientiert ist
Genau, und bei jeder Übertretung ist davon auszugehen, dass sie das nicht ist, also grob fahrlässig.
- und nicht vielleicht daran, ob es sich um eine Stelle handelt, an der man „gut Kasse machen” kann
Das kann man nur dort, wo die begründeten Beschränkungen gelten, und massenhaft trotzdem nicht eingehalten werden.
Die Sharia für die westlichen Autofahrernationen?
Homo Schwulheiratus Autofahrensis vs. Homo Suicidus Theomanicus?
Gruß, Don P