Hallo,
"Mit dem Brief, in dem wir Ihnen den genauen Anschalttermin für Ihren Anschluss mitteilen, beginnt das Vertragsverhältnis."
"mit dem Brief" ist keine greifbare Zeitangabe. Das auf dem Brief vermerkte Datum? Das Datum des Poststempels? Das Datum, an dem ich den Brief erhalten habe?
Ist das als "ungeschickt formuliert" oder als "verbindlich" zu werten?
Ich denke, es ist vom Absender verbindlich gemeint, aber wenn's hart auf hart geht, dürfte diese Absicht zusammenklappen.
Vor zwei oder drei Jahren erhielt ich im Frühjahr vom Landratsamt den Gebührenbescheid für die jährliche Müllgebühr. Zahlbar "innerhalb von vier Wochen". Das Schreiben trug kein Datum, also dachte ich, ich interpretiere das als "vier Wochen ab Zugang dieses Schreibens".
Noch in derselben Woche hatte ich eine Mahnung wegen der noch nicht bezahlten Müllgebühren im Briefkasten. Dieser Mahnung habe ich widersprochen und einen Nachweis verlangt, dass mir der Gebührenbescheid fristgerecht zugestellt wurde.
Kurze Zeit später haben sich die Burschen vom Landratsamt wortreich entschuldigt - einige hundert Gebührenbescheide seien hausintern irgendwo mehrere Wochen liegengeblieben, bevor sie schließlich verschickt wurden.
So ähnlich könnte das in deinem Fall auch laufen.
So long,
Martin
Lieber Blödeleien als blöde Laien.