Thoralf Knuth: Vertragsschluss

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Hallo,

tatsächlich nicht? Die andere Erklärung kann nur sein, dass die Juristen in einer anderen Sphäre schweben, die mit dem wirklichen Leben nicht viel zu tun hat.

sicherlich mag es Bereiche geben, wo "das Recht" heutzutage viel um seiner selbst willen gestaltet wird. Aber viele ach so schlimme juristische Feinheiten entstammen letztlich richterlicher Rechtsfortbildung, also Fällen aus dem echten Leben. Auf welche Ideen verfeindete Nachbarn beispielsweise kommen, lässt selbst gestandene Juristen gelegentlich noch staunen.

Deswegen gilt ja immer der Grundsatz: Solange Vorrat reicht. Das ist in manchen Fällen ärgerlich für den Kunden; so ist es bei Lidl beispielsweise üblich, dass bei besonders attraktiven Angeboten nur zwei bis drei Exemplare des angebotenen Gegenstands vorrätig sind, die dann in der ersten halben Stunde nach Ladenöffnung weg sind.

Und genau vor solchen Aktionen schützt insbesondere die Rechtsprechung den Verbraucher, weil trotz begrenzten Vorrats solche Aktionen nicht zulässig sind.
Google mal nach dem Begriff "Lockangebote".

Sag' ich doch: Juristen schweben in einer anderen Sphäre, die mit dem wirklichen Leben nicht viel zu tun hat.

Mag sein, ich fühl mich wohl da. :-P Und gut bezahlt wird es auch. :-P Spaß macht's auch. ;-)

Gruß, Thoralf