Thoralf Knuth: Vertragsschluss

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N'Abend und Wohlsein,

nein, die Rechtsprechung schützt mich in keiner Weise davor: Sie erklärt die ganze Aktion vielleicht für ungültig - aber ich als Verbraucher *will* die angebotene Ware ja zum versprochenen Preis haben, also wird eher der Verbraucher von der Rechtsprechung benachteiligt.
Wenn also die Juristen sagen: "is nich", dann zuckt Lidl die Schultern: "Mehr hamwa nich", und zahlt im schlimmsten Fall ein kleines Bußgeld aus der Portokasse.

nuja, seh ich naturgemäß etwas anders. Das kann bis dahin gehen, dass Du den gewünschten Artikel zum beworbenen Preis bekommst und das nicht Dein Problem, sondern das des Anbieters ist.

Google mal nach dem Begriff "Lockangebote".
Kenne ich schon, danke. Aber merkst du was? Ja, "Angebote"!

Ja, der Werber stellt sich auf die Zielgruppe ein ...

Es mag den Juristen entgangen sein, aber in der Sprache der wirklichen Welt impliziert "anbieten" noch lange nicht, dass das Angebotene auch wirklich verfügbar ist. Ich kann meinen Partygästen auch einen Jack Daniels anbieten und wenn jemand darauf eingeht, sagen: Hab ich aber nicht!
In der wirklichen Welt ist "anbieten" eben zunächst mal etwas rein Hypothetisches.

Hier zeigt sich das, was ich mit laienhafter Einschätzung meine. Der Jurist muss von Berufs wegen mit Worten und ihrer Anwendung übergenau sein. Bezüglich "anbieten" zitiere ich gern aus Wiktionary: "zur Verfügung halten". Und ja, "anpreisen" wäre für das, was Du meinst, das korrekte Wort. Und genau da MUSS der Jurist ansetzen. Juristische Formulierungen müssen möglichst exakt und lückenlos sein.

Also wer Jack Daniels trinkt ... tz tz tz.

Gruß, Thoralf