Hi!
Ein Käufer unterbreitet dem Verkäufer immer ein Angebot, welches der Verkäufer annehmen kann oder nicht. Denn der Verkäufer ist ja vor einem Verkauf der Eigentümer der Ware (oder was auch immer verkauft werden soll), und der_muss_immer das letzte Wort haben, wenn die Sache/ Ware den Eigentümer wechseln soll. Und schon alleine deshalb ist die Reihenfolge so, wie von Tom beschrieben.
Ein Verkäufer unterbreitet dem Käufer ein Angebot, welches der Käufer annehmen kann oder nicht. Denn der Käufer ist ja vor einem Kauf der Eigentümer des Geldes (was auch immer gekauft werden soll), und der_muss_ das letzte Wort haben, wenn das Geld den Eigentümer wechseln soll.
Und nu?
Nein, das siehst du falsch. Ursächlich hierfür könnte die "doppelte", bzw. missverständliche Verwendung des Wortes "Angebot" sein.
Maßgeblich für den hier diskutierten Fall eines Vertragsabschlusses ist aber Angebot im Sinne von: "Zustande kommt ein Vertrag im Einzelnen durch zwei mit Bezug aufeinander abgegebene, inhaltlich übereinstimmende Willenserklärungen, wobei die zeitlich Erstere in der Regel als Antrag oder Angebot und die darauf folgende als Annahme bezeichnet wird.". So wie es in dem Wikipedia Artikel auch steht.
Was ist denn ein Käufer und was ein Verkäufer? Entweder ist der, der was will (und das zuerst konkret und zielegerichtet genug kundtut) immer der Käufer, dann ist "deine" Aussage immer richtig oder der, der vorher das Geld hat ist immer der Käufer. Was ist Ware, was ist Bezahlung, was ist Kauf, was ist Tausch? Ist der Artikel in der Wortwahl also ungenau und trifft nur auf die häufigeren Fälle zu?
Das dürfte doch wohl ziemlich eindeutig sein, oder siehst du dich als Kunde im Supermarkt als "Verkäufer"?
Außerdem war das nur_ein_Beispiel aus "dem täglichen Leben", was somit für viele Leser leicht nachvollziehbar sein dürfte. Es könnte sich genausogut um eine Dienstleistung, ein Arbeitsverhältnis oder sonst irgendetwas handeln.
Angebote die mit einem "Ja" anzunehmen sind kommen doch verhältnismäßig selten vor, daran krankt diese Diskussion. (Zum ursprünglichen Sachverhalt hat Tom richtig "Eben meistens nicht!" und nicht "Eben nie!" geschrieben.)
Warum? Du darfst dich nicht an der Vorstellung "aufhängen", dass du explizit "Ja" sagen musst. Das lässt sich ersatzweise auch durch eine entsprechende Willenserklärung, bzw. Erklärungshandlung bewerkstelligen.
Die Realität im Laden ist eine andere.
- der Kunde will einen Apfel kaufen
- der Händler will einen Apfel verkaufen
- der Händler will dafür einen bestimmten Geldbetrag
- der Kunde will dafür einen gewissen Geldbetrag bezahlen (ist dazu bereit)
- der Kunde will genau den Apfel
- der Händler will genau das Geld
Damit, daß der Kunde mit dem Apfel an die Kasse geht und der Händler "Ja" sagt, ist der Kauf eben nicht abgeschlossen, weil es keine Angebot-Annahme-Situation in dem Sinne ist. Auch im Wikipediaartikel steht, daß der Kunde an der Kasse _eine_ _Willenserklärung_ abgibt.
Doch, genau das ist es. Indem der Kunde den Apfel auf das Band legt, drückt er durch diese Erklärungshandlung seinen Willen zum Vertragsschluss aus. Von seiten des Verkäufers (hier der Händler) wird dies (meist stellvertretend) durch die Kassierin/ den Kassierer erledigt, indem er den Artikel in die Kasse eingibt/ einscannt.
Das Geld kommt erst nachträglich ins Spiel. Es ist eine Folge des soeben vorgenommenen Vertragsschlusses, d.h. des Einigseins darüber, "dass zwischen ihnen bestimmte Rechtsfolgen eintreten, insbesondere Verpflichtungen entstehen oder Rechtsänderungen ergehen sollen.". In diesem Falle also, dass der Käufer dem Verkäufer Betrag X schuldet.
So und nicht anders - steht aber imho auch so in dem Wikiperdia Artikel.
Gruß Gunther