Tommi: Informationsmaterial anfordern/zusenden

Moin!

Wir würden gerne auf der Website eines Vereins ein Formular anbieten, mit dem sich Besucher per Post Informationsmaterial zusenden lassen können. Die Frage ist nun: ist das überhaupt zulässig? Bei einem E-Mail-Newsletter braucht es ja ein "Double Opt-in", wie ist das bei "richtiger Post". (Es würde allerdings nur um eine einmalige Zusendung von Infomaterial gehen, die Adresse würde nicht gespeichert werden.)

Tommi

  1. Hallo,

    Wir würden gerne auf der Website eines Vereins ein Formular anbieten, mit dem sich Besucher per Post Informationsmaterial zusenden lassen können. Die Frage ist nun: ist das überhaupt zulässig?

    nach meiner Einschätzung schon, aber ich natürlich auch kein Fachmann.

    Bei einem E-Mail-Newsletter braucht es ja ein "Double Opt-in", wie ist das bei "richtiger Post". (Es würde allerdings nur um eine einmalige Zusendung von Infomaterial gehen, die Adresse würde nicht gespeichert werden.)

    Das Interessante ist, dass auf den Kontakt zum Verbraucher (insbesondere durch Werbemaßnahmen) durch elektronische Medien wie Telefon, e-Mail oder gar Fax in letzter Zeit ein besonderes Augenmerk gelegt wird. So wurden beispielsweise in den letzten Jahren die Vorschriften und Auflagen verschärft, unter welchen Bedingungen Werbung per Telefon oder Mail überhaupt zulässig ist (vgl. UWG §7).
    Aber die Werbung bzw. der Kundenkontakt durch traditionelle Briefsendungen ist davon AFAIK überhaupt nicht berührt. Die Zusendung von Werbung per Post ist daher, so wie ich das sehe, nach wie vor fast uneingeschränkt zulässig.

    Nur mit den Datenschutzbestimmungen müsstest du aufpassen: Wenn du selbst behauptest, du würdest die eingegebenen Daten nicht dauerhaft speichern, sondern nur zum Erstellen und Adressieren eines Infopakets verwenden, dann muss das auch stimmen. Führst du aber nebenher eine Liste potentieller Kunden, dann wäre das unter diesen Voraussetzungen schon unzulässig. Das gilt erst recht fürs Weitergeben der Adressen an Geschäftspartner, ohne dass der potentielle Kunde davon weiß.

    Schönes Wochenende noch,
     Martin

    --
    Männer haben nur eine Angst: Die Angst, kein Mann zu sein.
      (Liv Tyler, US-Schauspielerin)
    1. Hallo Martin!

      Danke für Deine Einschätzung!

      Nur mit den Datenschutzbestimmungen müsstest du aufpassen: ...

      Das ist klar. Die Adresse soll nur für das einmalige Zusenden von Infomaterial verwendet werden - keine Speicherung, keine Weitergabe. Es geht ohnehin nur um Infos eines gemeinnützigen Vereins, nichts kommerzielles.

      Tommi

      1. Hello,

        Das ist klar. Die Adresse soll nur für das einmalige Zusenden von Infomaterial verwendet werden - keine Speicherung, keine Weitergabe. Es geht ohnehin nur um Infos eines gemeinnützigen Vereins, nichts kommerzielles.

        Es ist aber nichts Verwerfliches, sich die Adresse des Anfragers und das Datum der Anfrage zu merken. Das sind noch nicht einmal "persönliche Daten".

        Es gibt nämlich anders herum genügend Spaßvögel, die sich jede Woche 'was zuschicken lassen...

        Und ein legal erworbener oder noch besser selbst aufgebauter Adressstamm ist das Kapital eines jeden Unternehmens. Das ist deshalb auch gesetzlich zulässig.

        Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

        Tom vom Berg

        --
        Nur selber lernen macht schlau
        http://bergpost.annerschbarrich.de
        1. Hi,

          Es ist aber nichts Verwerfliches, sich die Adresse des Anfragers und das Datum der Anfrage zu merken. Das sind noch nicht einmal "persönliche Daten".

          Es gibt nämlich anders herum genügend Spaßvögel, die sich jede Woche 'was zuschicken lassen...

          Und vor allen Dingen - wenn du die Adressen speicherst, dann kannst du sie auch entsprechend kennzeichnen, wenn ein Empfänger sich meldet und sagt, dass er keine Informationen bei dir angefordert hätte, und auch in Zukunft keine bekommen will.

          (Variationen der Schreibweise auszufiltern, würde dann noch eine etwas aufwendigere Logik erfordern.)

          MfG ChrisB

          --
          Light travels faster than sound - that's why most people appear bright until you hear them speak.
  2. Das Internet ist kein besonderer Rechtsraum, es gelten auch hier die "üblichen" Regeln.
    Wenn du eine Zeitungsannonce mit einem Infobestellcoupon schaltest muss doch auch niemand 2 Zeitungen kaufen und das Ding doppelt absenden.
    Es muss nur klar sein, dass die Infobestellung wirklich eine freie Entscheidung des Bestellers ist und nicht automatisch durch irgendeine andere Handlung erfolgt (wie das bei Mail-Newslettern oft der Fall ist, daher dort diese geforderten Sicherheitsmaßnahmen).

    Also: Formular reicht, Datenschutz beachten, vor allem Datenschutzerklärung anfügen ("... wir löschen ihre Daten unmittelbar nach Bearbeitung ...") und auch entsprechend handeln.