Barrierefreiheit Pflicht?
Fabienne
- recht
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Hallo und guten Abend,
wie rechtlich verpflichtend ist die Barrierefreiheit für Internetseiten bzw. wie weit geht diese Verpflichtung (muss wirklich jedes Bild einen alt-Text bekommen oder nur z.B. Navi-Bildchen?)?
Kann man wegen mangelhafter Barrierefreiheit abgemahnt werden (z.B. ältere Seiten)?
Wie könnte man bei älteren Seiten einfache Workarounds schaffen (z.B. Sitemaps, dass wenigstens die Navi funktioniert?)?
Bitte gebt Eure Antworten nur zu den Rechtlichen Gesichtspunkten ab. Dass barrierefreiheit heute zum guten Ton gehört, ist wohl klar.
Beste Grüße
Fab
wie rechtlich verpflichtend ist die Barrierefreiheit für Internetseiten
Nur für "Träger öffentlicher Gewalt im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 ..."
Moin
wie rechtlich verpflichtend ist die Barrierefreiheit für Internetseiten
Nur für "Träger öffentlicher Gewalt im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 ..."
Trotzalledem sollten auch Webseiten die nicht zu genannter Betreibergruppe gehören barrerefrei sein. Eine Selbstverpflichtung sollte hier greifen.
Gruß Bobby
Hi Bobby
Trotzalledem sollten auch Webseiten die nicht zu genannter Betreibergruppe gehören barrerefrei sein. Eine Selbstverpflichtung sollte hier greifen.
Ja und nein. Selbstverpflichtung würde ja bedeuten, dass zig-tausende Webseiten umgebaut werden müßten. Das wäre ein meines Achtens nicht zu vertretender Aufwand.
Aber: was bedeutet denn barrierefrei für Dich?
Einzig den XHTML-Code so zu schreiben, dass z.B. auch Screenreader damit klarkommen? Oder gehst Du soweit, dass für Flash-Animationen auch entsprechende Alternativen das sind? Dabei müßte man für alle Menschen mit Behinderung eine eigene Alternative bringen (Gehörlose: mit Untertitel, Blinde: mit Audio-Beschreibung der Bilder, Leute ohne Flash-Add-In: Animation als GIF/AVI/MOV/MPEG/JavaScript-Ani/Plain-TXT mit Bilder,.... ....).
Alles in Allem ein beinahe unmögliches Unterfangen es jeder Gruppe "Recht" zu machen.
beste Grüße
Fab
Moin
Ja und nein. Selbstverpflichtung würde ja bedeuten, dass zig-tausende Webseiten umgebaut werden müßten. Das wäre ein meines Achtens nicht zu vertretender Aufwand.
Wenn man nicht gleich von Anfang an barrierefrei arbeitet muss man eben in den sauren Apfel beißen.
Aber: was bedeutet denn barrierefrei für Dich?
Einzig den XHTML-Code so zu schreiben, dass z.B. auch Screenreader damit klarkommen? Oder gehst Du soweit, dass für Flash-Animationen auch entsprechende Alternativen das sind? Dabei müßte man für alle Menschen mit Behinderung eine eigene Alternative bringen (Gehörlose: mit Untertitel, Blinde: mit Audio-Beschreibung der Bilder, Leute ohne Flash-Add-In: Animation als GIF/AVI/MOV/MPEG/JavaScript-Ani/Plain-TXT mit Bilder,.... ....).
Ich verzichte zum größten Teil auf Flash, Javascript etc. Ich schreibe wenn ich solche Elemente benutze grundsätzlich eine Alternative. Alt und Title gehören für mich zum "normalen Umgangston" Formulare werden grundsätzlich mit Legend und Label beschrieben. usw. Man kann die barrierefreiheit mit entsprechenden Validator prüfen lassen.
Alles in Allem ein beinahe unmögliches Unterfangen es jeder Gruppe "Recht" zu machen.
Das sehe ich nicht so. HTML bietet alle Möglichkeiten dazu.
Gruß Bobby
Hallo,
Trotzalledem sollten auch Webseiten die nicht zu genannter Betreibergruppe gehören barrerefrei sein. Eine Selbstverpflichtung sollte hier greifen.
Ja und nein. Selbstverpflichtung würde ja bedeuten, dass zig-tausende Webseiten umgebaut werden müßten. Das wäre ein meines Achtens nicht zu vertretender Aufwand.
nicht unbedingt. Eine Selbstverpflichtung kann auch lauten, dass bei zukünftigen Überarbeitungen von Websites die BITV entsprechend umgesetzt wird. Das muss nicht alles auf einen Schlag geschehen.
Aber: was bedeutet denn barrierefrei für Dich?
Einzig den XHTML-Code so zu schreiben, dass z.B. auch Screenreader damit klarkommen?
Nein, das reicht nicht.
Oder gehst Du soweit, dass für Flash-Animationen auch entsprechende Alternativen das sind?
Nur, wenn sie inhaltlich relevant sind. Flash-Videos, die nur der Unterhaltung, Verzierung oder bestimmten visuellen Effekten dienen, müssen nicht unbedingt "übersetzt" werden. Wichtig ist, dass die Kerninformation der Site auch ohne Flash, Javascript, ActiveX und vergleichbare Techniken in einer vereinfachten Form zugänglich ist.
Alles in Allem ein beinahe unmögliches Unterfangen es jeder Gruppe "Recht" zu machen.
Nein, nur ein sorgfältiges Abwägen, welche interaktiven oder multimedialen Elemente inhaltsrelevant sind und welche nicht.
Ciao,
Martin
Hi!
Aber: was bedeutet denn barrierefrei für Dich?
Oder gehst Du soweit, dass für Flash-Animationen auch entsprechende Alternativen das sind? Dabei müßte man für alle Menschen mit Behinderung eine eigene Alternative bringen (Gehörlose: mit Untertitel, Blinde: mit Audio-Beschreibung der Bilder, Leute ohne Flash-Add-In: Animation als GIF/AVI/MOV/MPEG/JavaScript-Ani/Plain-TXT mit Bilder,.... ....).
Dein Flashfilm interessiert mich sicher nicht. Also wird auch ein Blinder oder tauber drauf verzichten koennen und es nicht besonders tragisch finden, dafuer keinen Ersatz zu bekommen. Oder transportiert Dein Flashfilm Inhalte? Dann machst Du wahrscheinlich einen Fehler oder Deine Seite ist uninteressant fuer entsprechend eingeschraenkte Menschen. Blinde spielen unr selten Flashspiele. Und auch der Flash-Infoblock einer Webseite die zu einem Spiel gehoert ist fuer Blinde wahrscheinlich auch eher uninteressant. Mich aergert er nur.
Bitte gebt Eure Antworten nur zu den Rechtlichen Gesichtspunkten ab. Dass barrierefreiheit heute zum guten Ton gehört, ist wohl klar.
Genau DAS hielte ich für diskussionswürdig, aber ich will Deinen Thread nicht zerstören.
Mfg, Chris
Hi Chris,
Genau DAS hielte ich für diskussionswürdig, aber ich will Deinen Thread nicht zerstören.
Können wir gerne drüber diskutieren.
Ich bin der Meinung, dass Seiten gestaltet werden können, wie man will - also barrierefrei oder eben nicht.
Viele Grüße
Fab
Ich bin der Meinung, dass Seiten gestaltet werden können, wie man will - also barrierefrei oder eben nicht.
Ich bin der Meinung, dass eine zugängliche Seite zum guten Ton gehört - um barriere_frei_ zu sein muss man teilweise arge Handsstände machen.
Für rebell.at ist z.B. zugänglicher Inhalt für blinde Menschen tendentiell weniger interessant - es gibt leider kaum PC-Spiele, die für blinde Menschen interessant sind. Die Zeit der Textadventures ist leider schon vorbei. Daher wäre es in diesem Fall nicht notwendig.
Wenn ich aber ein Brillenhersteller bin, der auch für stark sehbedinderte Menschen Schnapsglas-Dicke Brillen herstellt ist es - auch wenn es nicht verpflichtend ist - schlau, penibel darauf zu achten, dass die Seite auch für diese Zielgruppe zugänglich ist.
Tach,
wie rechtlich verpflichtend ist die Barrierefreiheit für Internetseiten bzw. wie weit geht diese Verpflichtung (muss wirklich jedes Bild einen alt-Text bekommen oder nur z.B. Navi-Bildchen?)?
Kann man wegen mangelhafter Barrierefreiheit abgemahnt werden (z.B. ältere Seiten)?
Wie könnte man bei älteren Seiten einfache Workarounds schaffen (z.B. Sitemaps, dass wenigstens die Navi funktioniert?)?
je nach Inhalt könnte vielleicht das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz greifen.
mfg
Woodfighter