Moin
wie rechtlich verpflichtend ist die Barrierefreiheit für Internetseiten
Nur für "Träger öffentlicher Gewalt im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 ..."
Trotzalledem sollten auch Webseiten die nicht zu genannter Betreibergruppe gehören barrerefrei sein. Eine Selbstverpflichtung sollte hier greifen.
Gruß Bobby
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-> Für jedes Problem gibt es eine Lösung, die einfach, sauber und falsch ist! <-
### Henry L. Mencken ###
-> Nicht das Problem macht die Schwierigkeiten, sondern unsere Sichtweise! <-
## Viktor Frankl ###
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