Hallo,
Trotzalledem sollten auch Webseiten die nicht zu genannter Betreibergruppe gehören barrerefrei sein. Eine Selbstverpflichtung sollte hier greifen.
Ja und nein. Selbstverpflichtung würde ja bedeuten, dass zig-tausende Webseiten umgebaut werden müßten. Das wäre ein meines Achtens nicht zu vertretender Aufwand.
nicht unbedingt. Eine Selbstverpflichtung kann auch lauten, dass bei zukünftigen Überarbeitungen von Websites die BITV entsprechend umgesetzt wird. Das muss nicht alles auf einen Schlag geschehen.
Aber: was bedeutet denn barrierefrei für Dich?
Einzig den XHTML-Code so zu schreiben, dass z.B. auch Screenreader damit klarkommen?
Nein, das reicht nicht.
Oder gehst Du soweit, dass für Flash-Animationen auch entsprechende Alternativen das sind?
Nur, wenn sie inhaltlich relevant sind. Flash-Videos, die nur der Unterhaltung, Verzierung oder bestimmten visuellen Effekten dienen, müssen nicht unbedingt "übersetzt" werden. Wichtig ist, dass die Kerninformation der Site auch ohne Flash, Javascript, ActiveX und vergleichbare Techniken in einer vereinfachten Form zugänglich ist.
Alles in Allem ein beinahe unmögliches Unterfangen es jeder Gruppe "Recht" zu machen.
Nein, nur ein sorgfältiges Abwägen, welche interaktiven oder multimedialen Elemente inhaltsrelevant sind und welche nicht.
Ciao,
Martin
Ich liebe Politiker auf Wahlplakaten.
Sie sind tragbar, geräuschlos, und leicht wieder zu entfernen.
(Loriot, deutscher Satiriker)