Das das alles rechtlicht fragwürdig ist, das sollte klar sein. Die Frage ist: Wie geht man damit sinnvollerweise um?
Manche sagen, man soll sich geehrt fühlen, manche übergeben das direkt an den Anwalt. Was ist dein Ziel? Nur so kann man sagen was sinnvoll ist.
Zur Sache ansich, das Einbinden bewerten die Gerichte unterschiedlich, durchaus als zulässig. Bei eingebundenen Artikeln wird aber regelmäßig eine Quellenangabe bzw. ein Hinweis auf die Einbindung gefordert. Außerdem wird, so viel ich weiß immer, beanstandet, wenn der eingebundene Artikel zur Schaltung von Werbung verwendet wird. Abmahnbar wahrscheinlich ja, aber besser aus den richtigen Gründen, sonst bleibt man womöglich auf den Kosten sitzen.