Ok danke, ich war mir nicht klar darüber, ob damit der Kontrast auf der Seite gemeint ist. Also die Farbe des Links zum Hintergrund. Ich habe es gecheckt und es sollte auch für Sehbehinderte noch ok sein. ...
Sry, aber das ist dann doch wieder urkomisch ;)
In deinem OP schrubst du "rechtlichT" (beachte das T am Ende), daraus macht man dann halt "linksdunkel". Jetzt erleuchtet? ;)
Aber beim rechtlichen Thema stimm ich Peter Pan auch zu. Du solltest einen Anwalt einschalten und zumindest über eine Abmahnung nachdenken. In dem Fall ist das völlig berechtigt.
Grüße, Matze