Hello,
Darauf würde ich mich nicht verlassen, daß Marken-/Namensrecht nicht greifen.
Die greifen nur, wenn "Verwechslungsgefahr" besteht. Diese wird aber bei Null Aussage gar nicht erst geprüft. Die reine Werwendung der Abkürzung VW (ohne Kontext) [steht hier für "Volkswirtschaft" *gg*] berechtigt nicht zur Abmahnung. Erst Content macht abmahnfähig aufgrund des Namens- oder Markengesetztes.
Günni ist ja nun dahingeschieden. Sonst wüssten wir es vermutlich in wenigen Tagen genauer. Er hat sich ja immer Anregungen hier geholt...
Nur einen Verstoß gegen Gesetze bezüglich Volksverhetzung usw. könnte ich mir noch vorstellen, wenn jemand bereits im Domainnamen eine entsprechende Aussage trifft.
Beleidigung wäre z.B. auch möglich (herr-x-y-aus-z-ist-ein-idiot.tld) Oder Verunglimpfung einer Marke (produkt-x-von-hersteller-y-aus-z-ist-scheisse.tld). Oder ...
Das meinte ich mit "usw." ;-)
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg