Jean-Max: Impressumspflich

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Bounjoun Texter mit x,

http://www.webshoprecht.de/IRUrteile/Rspr432.php

Interessant in dem Fall ist, dass der Kläger anscheinend vom Urteilsspruch nichts hat: Die beklagte Domain gehört nicht dem Kläger (s. www.maxem.de). Warum hat er dann geklagt? Übung hält im Beruf fit, oder was?

Adiou.