PS. weitere Urteile:
http://www.webshoprecht.de/IRModule/Domain.php#35Ein Beispiel für einen Unternehmensnamen:
"Grundsätzlich liegt bereits in der durch einen Nichtberechtigten vorgenommenen Registrierung eines Zeichens als Domainname unter der in Deutschland üblichen Top-Level-Domain "de" eine Namensanmaßung und damit eine Verletzung des Namensrechts desjenigen, der ein identisches Zeichen als Unternehmenskennzeichen benutzt."Da sollte man immer schauen, in welcher Instanz das Urteil gesprochen wurde.
Mach doch, der Link ist da, es war der BGH.
Grundsätzlich wäre es unlauter zwischen "Fischer" und "Fischer" zu entscheiden, dass der Erste eben Glück gehabt hat, während man zwischen "Fischer" als Familienseite und "Fischer" als Beschreibungsseite für die Fischerei dann anders entscheidet. Schließlich haben wir Pressefreiheit und warum sollte jemand ein Recht haben, jemand anderem deie Publikation zu verbieten, die doch gar nichts mit ihm zu tun hat.
Wer tut das? Es ist doch genau so, daß auch "zwischen "Fischer" als Familienseite und "Fischer" als Beschreibungsseite für die Fischerei" so entschieden wird wie zwischen "Fischer" und "Fischer".