So, wie ich es verstehe, müssen nur Diensteanbieter, die diese Dienste im öffentlichen Geschäftsverkehr anbieten, diese entsprechend kennzeichnen
So sehe ich das auch ...
Kein öffentliches Angebot, keine Impressumpflicht.
(wenn dies möglich ist).
Wieso soll das unter welchen Bedingungen nicht möglich sein?