So, wie ich es verstehe, müssen nur Diensteanbieter, die diese Dienste im öffentlichen Geschäftsverkehr anbieten, diese entsprechend kennzeichnen
So sehe ich das auch ...
Kein öffentliches Angebot, keine Impressumpflicht.
Es gibt auch sogenannte geschlossene Öffentlichkeiten. Öffentlichkeit wird doch aber vom Gesetz auch gar nicht gefordert oder?
Da fällt mir ein, ich muß da eigentlich auch noch wo einen Link setzen, auch wenn da außer mir nur drei Leute rankommen sollten.