Hello,
So, wie ich es verstehe, müssen nur Diensteanbieter, die diese Dienste im öffentlichen Geschäftsverkehr anbieten, diese entsprechend kennzeichnen
So sehe ich das auch ...
Kein öffentliches Angebot, keine Impressumpflicht.(wenn dies möglich ist).
Wieso soll das unter welchen Bedingungen nicht möglich sein?
Weil ich allgemein "Dienste" geschrieben hatte...
Darunter könnten ja welche sein, die ein Impressum nicht ermöglichen. RSS-Feeds könnte ich mir deneken, gehören dazu.
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg