Ich glaube, irgendein Gericht hat mal geurteilt, dass das Impressum mit zwei Klicks von einer Startseite erreichbar sein muss.
So ähnlich. Im konkreten Fall war die bemängelte Verlinkung des Impressums auf der Startseite über die zwei Links in Folge bei den konkret gewählten Linkbezeichnungen ausreichend um als unmittelbar erreichbar zu gelten. (Daraus ergibt sich nicht, wie viele ableiten wollen, daß die Verlinkung von der Startseite aus ausreicht oder jede Art von zwei Links aussreicht.)