fastix®: Impressumspflich

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Moin!

Auf der anderen Seite würde ich aber auch behaupten, dass ein Link auf das Impressum einer anderen Seite ausreichend ist.

Was vor allem dann stimmt, wenn die verlinkte Impressumseite auf der Domain A explizit angibt auch für die Seiten auf der Domain B zuständig zu sein:

(<blockquote>Dieses Impressum gilt für Webseiten der Domains "example.com", "beispiel,de" und "frag-mich.net".</blockquote>)

MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

fastix