Texter mit x: UGC, Gedanken zum UserGeneratedRating

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bei der TAZ

Kommentar:
"... korpulierende Körper ..." YMMD

(wir hatten auch schon barbusige Bilder z.B. oder Fotos von modellierten Penissen oder Links zu Gewaltvideos).

Was sagt das schon aus?

Wie sollen beispielsweise die Wikipediaartikel Vulva (Welcher Jugendliche kennt das Wort noch?), Klitoris und Penis eingestuft werden? Ab 18? Sicher nicht. Ab 16? Wieso? Ab 12? Wieso, wenn schon nicht ab 16? Was ist mit den Artikel Masturbation? Das kann man schon deshalb nicht am Alter festmachen, weil Eltern und andere Verantwortliche ganz verschiedene Vorstellungen davon haben, was bei welcher Kennzeichung aufzufinden sein sollte. Damit wird schon der Zweck weitgehend verfehlt Leuten ein Werkzeug in die Hand zu geben.

Was schätzt ihr, wäre das rechtlich ausreichend?

Beim Versuche die Antwort zu finden treten so viele und verworrene Widersprüche zutage, daß ich ihn abgebrochen habe und sage, grundsätzlich ändert das nichts.

PS.: Was soll eigentlich ab 0 oder ab 6 sein? Was soll das im Fernsehen sein und wann kommt so was, daß es "üblicherweise von Kindern der betroffenen Altersstufe (nicht) wahrgenommen" wird? Solche Einstufungen können schon konzeptionell nur dann irgendeinen Sinn haben, wenn alles was nicht gekennzeichnet ist als ab 18 angesehen wird. Ab 0 oder 6 hat doch nichts mit jugendgefährdend oder jugendbeeinträchtigend zu tun, ab 0 oder 6 kann doch höchstens aussagen, daß etwas für eine Altersgruppe besonders geeignet ist, nicht aber, daß es beeinträchtigend o.ä. ist.