Hi,
Da Herr X einige Fotos verlohren hat möchte er seinen privaten Reisebericht auf seiner Internetseite mit Screenshots von Google Streetview verfolständigen.
Darf Herr X diese Screenshots mit Blick auf das Urheberrecht und Googles AGB verwenden, wenn das gesamte Programm Google Earth sichtbar ist?
Darf Herr X diese Screenshots auch dann noch verwenden wenn er nur das eigentliche Bild ausschneidet welches ebenfalls den Copyrighthinweis von Google enthällt?
Herr X ist leider kein Jurist der sich durch die Seitenlangen AGB von Google arbeiten kann. Ausserdem möchte Herr X einer Abmahnung wie
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,538423,00.html
vorbeugen.
LG