Die IP-Adresse ist kein personenbezogenes Kriterium, da sie keine zuverlässige Zuordnung zu einer einzelnen Person zuläßt. Auch wenn man damit auf Basis eines Gerichtsbeschluss durch Anfrage beim ISP Rückschlüsse auf den Anschlussinhaber ziehen kann, ist die IP allein kein personenbezogenes Datum. Damit ist die Darstellung der Fakten auf dieser Seite schlichtweg falsch.
Ich bin im Ergebnis auch eher deiner Meinung, aber ich finde es schon krass, wie du dich in einer juristischen Diskussion so krass entgegen der herrschenden Meinung äußerst, ohne diese auch nur mit einer Silbe zu erwähnen.
Die IP-Adresse ist zuerstmal in sehr vielen Fällen ein personenbezogenes Datum einer natürlichen Person. Da fallen nun erstmal alle juristischen Personen raus. Der Rest der IP-Adressen ist natürlichen Personen zugeordnet, die mit dem nötigen Wissen auch problemlos bestimmt werden können.
Ich bin der Meinung, dass der Nutzer zumeist eben nicht diese Person ist. Man kann also sicher immer nur den Anschlussinhaber identifizieren. Wenn wir hier jetzt noch bei einem personenbezogenen Datum einer nat. Person sind (also wenn der Anschlussinhaber eine nat. Person ist), dann ist der eigentliche Nutzer aber wohl in sehr vielen Fällen - mit dem nötigen Wissen - immer noch identifizierbar, da hinter einem Anschluss - bei natürlichen Personen als Anschlussinhaber - meist ein recht überschaubarer Personenkeis steht.
Man wird also als Website-Betreiber davon ausgehen müssen, dass man mit einer gespeicherten IP Adresse in vielen oder sogar in den meisten Fällen auf die richtige natürliche Person kommen kann. (Wenn man nicht gerade eine Website hat, die nur Firmenkunden anspricht oder so.) Von daher wären wir also voll im Datenschutzrecht drinnen.
Aber ein personenbezogenes Datum fällt nur darunter, wenn die Person zumindest bestimmbar ist. Und dieses Kriterium wird relativ gesehen. Man muss also von dem jeweiligen Betreiber ausgehen. Bei der Website der Telekom sind bestimmt die meisten Nutzer bestimmbar, da die IP von der Telekom vergeben wurden. Bei einer x-beliebigen Website hat der Betreiber aber nicht die Möglichkeit, den Nutzer zu identifizieren, da ihm die Tabelle IP<->Realname fehlt. (Anders ist das natürlich, wenn der User sich irgendwo einloggt und der Account auch noch mit der IP verknüpft wird.
Andererseit ist es auch nicht soo schwer von der IP auf einen Anschlussinhaber zu kommen - das sieht man ja in den ganzen Filesharing Angelegenheiten.
Alles in allem will ich von meiner "Programmierer-Perspektive" auf jeden Fall, dass man mit IP-Adressen frei umgehen kann. Meine "Datenschutzrecht-Perspektive" sagt mir dabei, dass man die Ansicht zumindest in Grenzen gut vertreten kann, aber gut aufpassen muss ;)