Hi,
Ich bin im Ergebnis auch eher deiner Meinung, aber ich finde es schon krass, wie du dich in einer juristischen Diskussion so krass entgegen der herrschenden Meinung äußerst, ohne diese auch nur mit einer Silbe zu erwähnen.
LX wird hierzu befähigt, indem er sowohl juristisches als auch technisches Verständnis besitzt - und gleichwohl über einen gesunden Menchenverstand verfügt.
Die IP-Adresse ist zuerstmal in sehr vielen Fällen ein personenbezogenes Datum einer natürlichen Person.
Nur bei einer festen IP, die nur einen einzigen Nutzer besitzt. Wie oft kommt das in Deutschland vor? Fünf mal, sechs mal? Und: Woher willst Du wissen, das es zutrifft - und dann auch noch die Person kennen?
Da fallen nun erstmal alle juristischen Personen raus.
Ebenso wie im Prinzip alle anderen. Meine private IP-Adresse teile ich nicht nur mit mehreren anderen Teilnehmern gleichzeitig, sie gehört morgen auch noch jemand anderem. Und nun ordne mal zu.
Der Rest der IP-Adressen ist natürlichen Personen zugeordnet, die mit dem nötigen Wissen auch problemlos bestimmt werden können.
Mit dem nötigen Recht. Ein ISP wird Dir die Daten nicht geben, und nach einiger Zeit nicht mal mehr geben können.
Ich bin der Meinung, dass der Nutzer zumeist eben nicht diese Person ist. Man kann also sicher immer nur den Anschlussinhaber identifizieren.
Nein, das kann man sicher nicht.
Wenn wir hier jetzt noch bei einem personenbezogenen Datum einer nat. Person sind (also wenn der Anschlussinhaber eine nat. Person ist),
Von was für einem Anschluss reden wir, nebenbei gefragt? Telefonanschluss? Kabelanschluss?
dann ist der eigentliche Nutzer aber wohl in sehr vielen Fällen - mit dem nötigen Wissen - immer noch identifizierbar, da hinter einem Anschluss - bei natürlichen Personen als Anschlussinhaber - meist ein recht überschaubarer Personenkeis steht.
Tja, nur dass Du dieses "nötige Wissen" nicht erlangen wirst, wenn Du keine Staatsanwaltschaft bist und beim ISP mit dem richterlichen Beschluss winken kannst.
Man wird also als Website-Betreiber davon ausgehen müssen, dass man mit einer gespeicherten IP Adresse in vielen oder sogar in den meisten Fällen auf die richtige natürliche Person kommen kann. (Wenn man nicht gerade eine Website hat, die nur Firmenkunden anspricht oder so.)
Dazu muss der Website-Betreiber zunächst einmal ein gestörtes Verhältnis zur Realität haben. Gut, das mag in vielen Fällen zutreffen.
Von daher wären wir also voll im Datenschutzrecht drinnen.
Nicht so, wie Du es gerade postulierst.
Aber ein personenbezogenes Datum fällt nur darunter, wenn die Person zumindest bestimmbar ist. Und dieses Kriterium wird relativ gesehen. Man muss also von dem jeweiligen Betreiber ausgehen.
Dieses "also" erkläre bitte. Worauf basiert die Schlussfolgerung?
Bei der Website der Telekom sind bestimmt die meisten Nutzer bestimmbar, da die IP von der Telekom vergeben wurden.
Hier haben wir tatsächlich ein Datenschutz-Thema: Man möge mich korrigieren, aber meiner Ansicht nach dürften die Log-Daten des HTTP-Servers nicht mit den ISP-Daten verknüpft werden. Die Telekom (oder T-Online - mir sind die Firmengrenzen ehrlich gesagt wurscht) würde rechtswidrig handelt, wenn sie dies täte.
Bei einer x-beliebigen Website hat der Betreiber aber nicht die Möglichkeit, den Nutzer zu identifizieren, da ihm die Tabelle IP<->Realname fehlt. (Anders ist das natürlich, wenn der User sich irgendwo einloggt und der Account auch noch mit der IP verknüpft wird.
Das wäre nicht anders, weil die IP-Adresse der Person jederzeit wechseln kann und es in der Praxis auch tut.
Andererseit ist es auch nicht soo schwer von der IP auf einen Anschlussinhaber zu kommen - das sieht man ja in den ganzen Filesharing Angelegenheiten.
Staatsanwaltschaft, richterlicher Beschluss, Speicherung der Verbindungsdaten zur Rechnungsstellung des ISP. Du redest im Grunde davon, dass das Aufstellen einer Überwachungskamera ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz sei, weil die bei der Polizei auflaufenden Bilder zur Identifizierung von Personen genutzt werden könnten. Hurra.
Alles in allem will ich von meiner "Programmierer-Perspektive" auf jeden Fall, dass man mit IP-Adressen frei umgehen kann. Meine "Datenschutzrecht-Perspektive" sagt mir dabei, dass man die Ansicht zumindest in Grenzen gut vertreten kann, aber gut aufpassen muss ;)
Und vielleicht auch manche Behauptungen etwas vorsichtiger aufstellt.
Cheatah
X-Self-Code: sh:( fo:} ch:~ rl:| br:> n4:& ie:% mo:) va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:~ js:|
X-Self-Code-Url: http://emmanuel.dammerer.at/selfcode.html
X-Will-Answer-Email: No
X-Please-Search-Archive-First: Absolutely Yes