Alex: Datenschutz: Einbinden von Youtube Videos oder Adsense illegal

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Hi,

LX wird hierzu befähigt, indem er sowohl juristisches als auch technisches Verständnis besitzt - und gleichwohl über einen gesunden Menchenverstand verfügt.

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Es ist ein juristischer Blindflug, wenn man einfach so Behauptungen aufstellt und völlig entgegen der herrschenden Meinung argumentiert und diese herrschende Meinung dabei völlig außer Acht lässt.

Anders ist das, wenn man sich entgegen der h.M. äußert, diese aber dabei gleichzeitig direkt kritisiert und mit guten Argumenten auseinander nimmt.

Einfach zu sagen es sei so ist also meiner MEinung nach von einem juristischen Verständnis weit entfernt und das hätte ich von LX, der ja glaube ich auch eine juristische Vorbildung hat, so ehrlich gesagt auch nicht erwartet.

Man kann die herrschende Meinung, die von den (soweit ich weiß zumindest meisten) Landes-, Bundes-, und EU-Datenschutzbehörden geteilt wird und darüberhinaus auch im Schrifttum Anklang findet nicht so einfach ignorieren. Vor allem nicht als kleiner Webmaster, der wohl oftmals nicht das nötige Durchhaltevermögen und Geld hat, um gegen diese - eventuell falsche - herrschende Meinung vorzugehen.

Das heiß nicht, dass man sich dem blind ergeben muss - aber man sollte zumindest vorher auf alles gefasst sein und seine Argumente parat haben. Dann macht es auch gegenüber den Datenschutzbehörden, die im übrigen nach meiner Erfahrung (auch bei "krassen" Sachen) ziemlich umgänglich sind, einen guten Eindruck.

Die IP-Adresse ist zuerstmal in sehr vielen Fällen ein personenbezogenes Datum einer natürlichen Person.

Nur bei einer festen IP, die nur einen einzigen Nutzer besitzt. Wie oft kommt das in Deutschland vor? Fünf mal, sechs mal? Und: Woher willst Du wissen, das es zutrifft - und dann auch noch die Person kennen?

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Wieso nur bei festen IP-Adressen? Klar ist, dass die Zuortenbarkeit da leicher ist, aber ansonsten gibt es da keinen wirklich gewaltigen unterschied. Oder willst du darauf hinaus, dass ich nicht erwähnt habe, dass eine dynamische IP-Adresse nur zusammen mit einem Zeitstempel Sinn macht? Aber das habe ich vorausgesetzt, dass ein solcher immer mitgespeichert wird.

Da fallen nun erstmal alle juristischen Personen raus.

Ebenso wie im Prinzip alle anderen. Meine private IP-Adresse teile ich nicht nur mit mehreren anderen Teilnehmern gleichzeitig, sie gehört morgen auch noch jemand anderem. Und nun ordne mal zu.

Wie gesagt, ohne den Zeitstempel hat man da schlechte Karten - das war mein Fehler, dass ich das nie erwähnt habe. Deine IP-Adresse ist jetzt im Moment deine IP-Adresse und genau solange, wie dein ISP die Verbindungsdaten speichert, bist genau du über deine IP-Adresse identifizierbar. Du musst, wie schon oft gesagt, dabei nicht als Nutzer identifizierbar sein, aber du bist nun mal die natürliche Person, die mit diesem Anschluss, der diese IP gerade hat, in Verbindung steht. Ich vermute weiter, dass dein ISP deine Stammdaten hat - also ist ein konkreter Personenbezug zweifellos herstellbar.

Ausnahmen bestätigen die Regel: Durch verschiedene Zeiten auf verschiedenen Server ist es nicht immer eineindeutig feststellbar, wessen Anschluss die konkrete IP jetzt zugeordnet ist. Aber das Problem stellt sich ja wohl nur innerhalb von Sekunden (meinetwegen auch Minuten) vor/nach der An-/Abmeldung der Verbindung. Wenn dein Router jetzt 3 Tage die gleiche IP hat und du (oder jemand anderes) nach 2 Tagen mit deiner IP irgendwo "erwischt" wirst, ist die Zuordnung meiner Meinung nach zweifellos Möglich.

Der Rest der IP-Adressen ist natürlichen Personen zugeordnet, die mit dem nötigen Wissen auch problemlos bestimmt werden können.

Mit dem nötigen Recht. Ein ISP wird Dir die Daten nicht geben, und nach einiger Zeit nicht mal mehr geben können.

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Ich habe mich bei der Formulierung mit dem Wort "Wissen" an die wohl gängige Terminologie der einschlägigen Literatur gehalten.

Ich bin der Meinung, dass der Nutzer zumeist eben nicht diese Person ist. Man kann also sicher immer nur den Anschlussinhaber identifizieren.

Nein, das kann man sicher nicht.

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s.oben: IP + Zeitpunkt + "Ungenauigkeitspuffer" --> Eindeutige Identifizierung des Anschlussinhabers möglich

Wenn wir hier jetzt noch bei einem personenbezogenen Datum einer nat. Person sind (also wenn der Anschlussinhaber eine nat. Person ist),

Von was für einem Anschluss reden wir, nebenbei gefragt? Telefonanschluss? Kabelanschluss?

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Von dem Anschluss, dem die IP zugeordnet ist.

dann ist der eigentliche Nutzer aber wohl in sehr vielen Fällen - mit dem nötigen Wissen - immer noch identifizierbar, da hinter einem Anschluss - bei natürlichen Personen als Anschlussinhaber - meist ein recht überschaubarer Personenkeis steht.

Tja, nur dass Du dieses "nötige Wissen" nicht erlangen wirst, wenn Du keine Staatsanwaltschaft bist und beim ISP mit dem richterlichen Beschluss winken kannst.

So leicht kann man das nicht sagen. Sogar bei solchen Lapalien wie Urheberrechtsverletzungen (keiner Stirbt, keiner leidet körperlich, keiner verliert sein Eigentum) ist der Anschlussinhaber ziemlich schnell zu ermitteln. Oder wo denkst du kommen die ganzen Filesharing-Abmahnungen her?

Übrigens: Dass diese Abmahnungen so oft einen Empfänger im Adressfeld haben ist doch gerade der Beweis dafür, dass ein Personenbezug herstellbar ist.

Von daher wären wir also voll im Datenschutzrecht drinnen.

Nicht so, wie Du es gerade postulierst.

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Das ist deine Meinung.

Aber ein personenbezogenes Datum fällt nur darunter, wenn die Person zumindest bestimmbar ist. Und dieses Kriterium wird relativ gesehen. Man muss also von dem jeweiligen Betreiber ausgehen.

Dieses "also" erkläre bitte. Worauf basiert die Schlussfolgerung?

Zunächst: Dass das Kriterium "Bestimmbarkeit" relativ ausgelegt wird ist soweit ich weiß in der Literatur unumstritten. Wenn die einfache "Bestimmbarketi" ohne das Relativitätskriterium schon zu einem "personenbezogenen Datum" führen würde, könnte man die Ansicht, dass IPs (in Verbindung mit dem Zeitstempel) nicht personenbezogen sind noch weniger vertreten, da es ja durchaus möglich ist, diesen Personenbezug herzustellen. Zumindest mal für den ISP.

Wieso ich bei "relativ" von dem Betreiber [der Website] ausgehe: Von wem sollte ich sonst ausgehen? Der Betreiber der Website ist der, der die IP speichert/übermittelt etc. und der, der dies rechtfertigen muss. Also kann er einwenden, dass es kein personenbezogenes Datum ist, weil eben die Bestimmbarkeit - relativ, aus seiner Perspektive - nicht gegeben ist.

Bei der Website der Telekom sind bestimmt die meisten Nutzer bestimmbar, da die IP von der Telekom vergeben wurden.

Hier haben wir tatsächlich ein Datenschutz-Thema: Man möge mich korrigieren, aber meiner Ansicht nach dürften die Log-Daten des HTTP-Servers nicht mit den ISP-Daten verknüpft werden. Die Telekom (oder T-Online - mir sind die Firmengrenzen ehrlich gesagt wurscht) würde rechtswidrig handelt, wenn sie dies täte.

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Das spielt meiner Meinung nach keine Rolle, ob eine Verknüpfung rechtswidrig wäre. Für die Telekom ist es ohne großen Aufwand möglich die Besucher der eigenen Website zu identifizieren (bestimmbarkeit), sofern die Telekom diese IP ausgegeben hat.

Bei einer x-beliebigen Website hat der Betreiber aber nicht die Möglichkeit, den Nutzer zu identifizieren, da ihm die Tabelle IP<->Realname fehlt. (Anders ist das natürlich, wenn der User sich irgendwo einloggt und der Account auch noch mit der IP verknüpft wird.

Das wäre nicht anders, weil die IP-Adresse der Person jederzeit wechseln kann und es in der Praxis auch tut.

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s. oben: Den Zeitstempel habe ich nicht erwähnt, der ist natürlich nötig.

Andererseit ist es auch nicht soo schwer von der IP auf einen Anschlussinhaber zu kommen - das sieht man ja in den ganzen Filesharing Angelegenheiten.

Staatsanwaltschaft, richterlicher Beschluss, Speicherung der Verbindungsdaten zur Rechnungsstellung des ISP. Du redest im Grunde davon, dass das Aufstellen einer Überwachungskamera ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz sei, weil die bei der Polizei auflaufenden Bilder zur Identifizierung von Personen genutzt werden könnten. Hurra.

§6b BDSG redet auch (eigentlich nicht "auch", weil ich das ja nie gesagt habe) davon, dass Videoüberwachung gegen das Datenschutzrecht verstößt, wenn man sich nich im Rahmen des §6b bewegt.

Alles in allem will ich von meiner "Programmierer-Perspektive" auf jeden Fall, dass man mit IP-Adressen frei umgehen kann. Meine "Datenschutzrecht-Perspektive" sagt mir dabei, dass man die Ansicht zumindest in Grenzen gut vertreten kann, aber gut aufpassen muss ;)

Und vielleicht auch manche Behauptungen etwas vorsichtiger aufstellt.

Und das sagst du mir, während du LX dabei unterstützt, 180° entgegen der herrschenden Meinung zu "argumentieren", ohne diese auch nur beiläufig zu erwähnen?

Ich arbeite im Bereich IT-Recht und kann sicherlich von mir behaupten, in diesem Bereich bewandert zu sein. Ich bin nicht allwissend und auch meine Meinung deckt sich nicht immer mit dem Gesetz oder der herrschenden Meinung. Aber ich denke ich habe bei all meinen Behauptungen deutlich gemacht, dass es meine Meinung ist, sofern dies wichtig war. Wenn ich, möchte ich mich gerne dafür entschuldigen.

Gruß
Alex