Pixam: Haftung für hochgeladene Dateien?

Hallo!

Ich habe eine Frage zum "Internetrecht":
Ich möchte beispielsweise eine Seite programmieren, wo es Usern gesatattet ist, Dateien von ihrem Computer auf "meinen" Server zu laden, und später wieder runterzuladen. Da es mein Server ist, trage ich doch auch die Verantwortung für das, was auf dem Server geladen wird, oder? Aber dann würden ja viele Bilderhoster (z.B. imageshack.us) anklagbar sein, falls jemand ein "illegales" Bild hochlädt. Meine Frage also dazu:
Haftet bei einem Upload der Uploader für die Dateien oder der Serverinhaber?

Danke für alle hilfreichen Antworten!

LG
Pixam

  1. Hi!

    Bin zwar gar kein Rechtsexpert, aber ich meine gelesen zu haben, dass Du in einem solchen Falle (falls Du die Daten nicht überprüfst) als Provider tätig bist und somit die Providerhaftung gilt. D.h. die Telekom wird ja auch nicht dafür belangt, wenn Du illegale Daten durch ihre Leitungen pumpst.

    Im Law Blog steht dazu was (ziemlich weit unten in dem Artikel=. Ob das auf Deinen Fall zutrifft ist natürlich wieder was anderes. Rechtswissenschaften sind imho ja ziemliche Haarspalterei.

    Am Besten wäre es einen Anwalt zu fragen. Weil auf dieses Forum wirst Du Dich im Ernstfall nicht berufen können :)

    Gruß
    Dieter

    1. Bin zwar gar kein Rechtsexpert, aber ich meine gelesen zu haben, dass Du in einem solchen Falle (falls Du die Daten nicht überprüfst) als Provider tätig bist und somit die Providerhaftung gilt. D.h. die Telekom wird ja auch nicht dafür belangt, wenn Du illegale Daten durch ihre Leitungen pumpst.

      ... Rechtswissenschaften sind imho ja ziemliche Haarspalterei.

      http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__8.html != http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__10.html

      1. Hello,

        lass uns bitte nochmal über den zweiten Link (§10) reden.

        http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__8.html != http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__10.html

        Das hieße dann ja eigentlich für Foren, bei denen die Nutzer eigenständig Nachrichten einstellen können, die dann maschinell (sofort) veröffnetlicht werden, dass der Anbieter des Forums nicht verantwortlich ist, während er aber für den Fall, wo er erst eine "Freischaltung" des Beitrages vornimmt, dann auch die Verantwortung dafür trägt - oder?

        Und wenn ich nun eine Fotocommunity habe, bei der jeder Nutzer selber entscheiden kann, wer seine Bilder sehen können soll, dann wäre der Diensteanbeiter (in weitem Umfang) aus der Verantwortung.

        Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

        Tom vom Berg

        --
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        / \ Nur selber lernen macht schlau
        http://bergpost.annerschbarrich.de
        1. keine Zeit, antworte später - nach welcher Zeit wird archiviert?

        2. Das hieße dann ja eigentlich für Foren, bei denen die Nutzer eigenständig Nachrichten einstellen können, die dann maschinell (sofort) veröffnetlicht werden, dass der Anbieter des Forums nicht verantwortlich ist, während er aber für den Fall, wo er erst eine "Freischaltung" des Beitrages vornimmt, dann auch die Verantwortung dafür trägt - oder?

          Ich faß mich mal kurz.: Zumindest würde der Anbieter im zweiten Fall potentiell mehr haften. Die Schlußfolgerung, daß das TMG und seine Vorgänger Diensteanbieter dazu drängt die Inhalte der Nutzer nicht (verdachtsunabhängig) zu kontrollieren ist nicht neu.

          Und wenn ich nun eine Fotocommunity habe, bei der jeder Nutzer selber entscheiden kann, wer seine Bilder sehen können soll, dann wäre der Diensteanbeiter (in weitem Umfang) aus der Verantwortung.

          Nicht mehr oder weiniger aus der Verantwortung, wie wenn der Nutzer diese Entscheidung nicht trifft. Worauf willst Du hinaus?

          1. Hello,

            Das hieße dann ja eigentlich für Foren, bei denen die Nutzer eigenständig Nachrichten einstellen können, die dann maschinell (sofort) veröffnetlicht werden, dass der Anbieter des Forums nicht verantwortlich ist, während er aber für den Fall, wo er erst eine "Freischaltung" des Beitrages vornimmt, dann auch die Verantwortung dafür trägt - oder?

            Ich faß mich mal kurz.: Zumindest würde der Anbieter im zweiten Fall potentiell mehr haften. Die Schlußfolgerung, daß das TMG und seine Vorgänger Diensteanbieter dazu drängt die Inhalte der Nutzer nicht (verdachtsunabhängig) zu kontrollieren ist nicht neu.

            Das fällt ja auch unter Datenschutz. Kein Telemedienanbieter ist (ohne richterlichen Auftrag oder wichtigen Grund mit Verzugsgefahr) berechtigt, den Traffic zu scannen oder zu lesen. Kein Postfachbetreiber darf (...) die Post lesen (und verwerten). Kein Datenbankbetreiber darf die Daten seiner Kunden lesen (und verwerten). Kein Bilddatenbankanbieter ...

            Das ist eine konkludente Kette.

            sag mir, wo mein Debkfehler liegt.

            Worauf willst Du hinaus?

            entweder den Denkfehler zu finden oder den Gesetzesbruch des Gesetzgebers. Grundrechte könnennicht einfach durch irgendwelche Ausführungsgesetze außer Kraft gesetzt werden, Das ging zuletzt unter Hitler und der ist hoffentlich tot.

            Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

            Tom vom Berg

            --
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            1. Das hieße dann ja eigentlich für Foren, bei denen die Nutzer eigenständig Nachrichten einstellen können, die dann maschinell (sofort) veröffnetlicht werden, dass der Anbieter des Forums nicht verantwortlich ist, während er aber für den Fall, wo er erst eine "Freischaltung" des Beitrages vornimmt, dann auch die Verantwortung dafür trägt - oder?

              Ich faß mich mal kurz.: Zumindest würde der Anbieter im zweiten Fall potentiell mehr haften. Die Schlußfolgerung, daß das TMG und seine Vorgänger Diensteanbieter dazu drängt die Inhalte der Nutzer nicht (verdachtsunabhängig) zu kontrollieren ist nicht neu.

              Das fällt ja auch unter Datenschutz. Kein Telemedienanbieter ist (ohne richterlichen Auftrag oder wichtigen Grund mit Verzugsgefahr) berechtigt, den Traffic zu scannen oder zu lesen. Kein Postfachbetreiber darf (...) die Post lesen (und verwerten). Kein Datenbankbetreiber darf die Daten seiner Kunden lesen (und verwerten). Kein Bilddatenbankanbieter ...

              Das ist eine konkludente Kette.

              sag mir, wo mein Debkfehler liegt.

              Dort wo Du vom Speziellen aufs Allgemeine schließt und umgekehrt?! Dort wo Du denkst, weil es für den einen Fall ein Gesetz gibt, daß das dann auch irgendwie für einen nur ähnlichen Fall anzuwenden ist?!

              Forenbeiträge zu lesen hat mit Datenschutz nichts zu tun. Auch sonst fällt es mir schwer in deiner Antwort die Fortführung des Threads zu erkennen.

              Kein Telemedienanbieter ist (ohne richterlichen Auftrag oder wichtigen Grund mit Verzugsgefahr) berechtigt, den Traffic zu scannen oder zu lesen.

              Falls es ein entsprechendes Gesetz gibt (das auch zutrifft). Wenn der Trafick unverschlüsselt ist, macht er sich jedenfalls nicht eines Straftatbestands schuldig bei dem es um "gegen Zugriff besonders geschützt" geht.

              Kein Postfachbetreiber darf (...) die Post lesen (und verwerten).

              Falls es ein entsprechendes Gesetz gibt (das auch zutrifft). Postkarten sind z.B. kein verschlossenes Schriftstücke.

              Kein Datenbankbetreiber darf die Daten seiner Kunden lesen (und verwerten).

              Falls es ein entsprechendes Gesetz gibt (das auch zutrifft). Deine Aussage ist viel zu allgemein. Auch wenn die Datenbank einen Paßwortschutz hat, macht er sich jedenfalls nicht eines Straftatbestands schuldig bei dem es um das Überwinden des Schutzes geht, denn der Betreiber hat das Paßwort.

              Kein Bilddatenbankanbieter ...

              Falls es ein entsprechendes Gesetz gibt (das auch zutrifft). Was auch immer Du hier meinst.

              Worauf willst Du hinaus?

              entweder den Denkfehler zu finden oder den Gesetzesbruch des Gesetzgebers. Grundrechte könnennicht einfach durch irgendwelche Ausführungsgesetze außer Kraft gesetzt werden, ...

              Die Antwort trägt für mich nicht zur Beantwortung meiner frage bei, im Gegenteil.

              Das ging zuletzt unter Hitler und der ist hoffentlich tot.

              Du mußt nicht Godwin’s law bemühen um die Diskussion zu benden.

              1. Hello,

                Das fällt ja auch unter Datenschutz. Kein Telemedienanbieter ist (ohne richterlichen Auftrag oder wichtigen Grund mit Verzugsgefahr) berechtigt, den Traffic zu scannen oder zu lesen. Kein Postfachbetreiber darf (...) die Post lesen (und verwerten). Kein Datenbankbetreiber darf die Daten seiner Kunden lesen (und verwerten). Kein Bilddatenbankanbieter ...

                Kein Telemedienanbieter ist (ohne richterlichen Auftrag oder wichtigen Grund mit Verzugsgefahr) berechtigt, den Traffic zu scannen oder zu lesen.

                Falls es ein entsprechendes Gesetz gibt (das auch zutrifft). Wenn der Trafick unverschlüsselt ist, macht er sich jedenfalls nicht eines Straftatbestands schuldig bei dem es um "gegen Zugriff besonders geschützt" geht.

                Kein Postfachbetreiber darf (...) die Post lesen (und verwerten).

                Falls es ein entsprechendes Gesetz gibt (das auch zutrifft). Postkarten sind z.B. kein verschlossenes Schriftstücke.

                Das regelt alles das Telekommunikationsgesetz.
                http://de.wikipedia.org/wiki/Telekommunikationsgesetz_(Deutschland)
                Speziell das Fernmeldegeheimnis (§85 Telekommunikationsgesetz) sollte schon genügen.
                https://www.datenschutzzentrum.de/selbstdatenschutz/provider/antwortn/tkgnormn.html#85

                Falls es ein entsprechendes Gesetz gibt (das auch zutrifft). Was auch immer Du hier meinst.

                Worauf willst Du hinaus?

                Es ist nicht zulässig, ohen Genehmigung in den Telekommunikationsdienst mehr als technisch notwendig einzugreifen und Daten mitzulesen. Bilder sind auch Daten.

                Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

                Tom vom Berg

                --
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                1. Das regelt alles das Telekommunikationsgesetz.
                  http://de.wikipedia.org/wiki/Telekommunikationsgesetz_(Deutschland)
                  Speziell das Fernmeldegeheimnis (§85 Telekommunikationsgesetz) sollte schon genügen.
                  https://www.datenschutzzentrum.de/selbstdatenschutz/provider/antwortn/tkgnormn.html#85

                  Mir ist bewußt, daß es noch mehr Gesetze und Paragraphen gibt als die angedeuteten. Der Punkt ist, das Telekommunikationsgesetz und jedes andere Gesetz regelt nur das was es regelt.

                  Es ist nicht zulässig, ohen Genehmigung in den Telekommunikationsdienst mehr als technisch notwendig einzugreifen und Daten mitzulesen. Bilder sind auch Daten.

                  Die Rede war von einem Bilddatenbankanbieter. Was soll der an Bilddaten mitlesen, was nicht ohnehin bei ihm gespeichert wird oder ist?

                  1. Hello,

                    Es ist nicht zulässig, ohen Genehmigung in den Telekommunikationsdienst mehr als technisch notwendig einzugreifen und Daten mitzulesen. Bilder sind auch Daten.

                    Die Rede war von einem Bilddatenbankanbieter. Was soll der an Bilddaten mitlesen, was nicht ohnehin bei ihm gespeichert wird oder ist?

                    Der darf die Bilder nicht ansehen, wenn er sie nicht als ganz normaler User "von außen" sehen kann. Der direkte Zugriff auf die Daten des Kunden ist nicht gestattet.

                    Lies Dir einfach nochmal https://forum.selfhtml.org/?t=202322&m=1366362 durch.
                    Eine Bilddatenbank im Internet ist ein Internet-Dienst und der fällt unter das TKG.

                    Wenn also nicht im Einzelvertrag als vertragliche Hauptsache (gut sichtbar, nicht überlesbar) mit dem Kunden geregelt wird, dass der Dienste-Anbieter die Daten (Bilder) ansehen darf, dann gilt der gesetzliche Schutz.

                    Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

                    Tom vom Berg

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  2. Hello,

    Ich habe eine Frage zum "Internetrecht":
    Ich möchte beispielsweise eine Seite programmieren, wo es Usern gesatattet ist, Dateien von ihrem Computer auf "meinen" Server zu laden, und später wieder runterzuladen. Da es mein Server ist, trage ich doch auch die Verantwortung für das, was auf dem Server geladen wird, oder?

    Wenn Du als Internet-Dienste-Anbieter auftrittst, dann darfst Du Dir den Inhalt eigentlich gar nicht ansehen. Und daher nehme ich an, dass Du dafür auch nicht verantwortlich sein kannst. Erst, wenn Dir eine Straftat bekannt wird, die durch das Hosting unterstützt wird, musst/darfst Du mMn handeln.

    Alles andere sollte ein vernünftiger Vertrag regeln, der in diesem Falle sicherlich besser schriftlich nachgewiesen werden sollte oder dessen Bedingungen durch entsprechende Niederlegung (nebst Kontrolle) auf jeden Fall glaubhaft gemacht werden kann.

    Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

    Tom vom Berg

    --
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    http://bergpost.annerschbarrich.de
  3. Hi, Pixam

    Zunächst einmal muss differenziert werden, worin ein Rechtsbruch durch Upload bestehen könnte. Da die Datei wieder downloadbar ist, kommt vor allem ein Urheberrechtsbruch in Frage.

    Dieser wird jedoch durch das "Zur Verfügung stellen" begangen, d.h. nicht der Upload ist die Tat, sondern das Bereitstellen des Download-Links. Hoster wie Rapidshare konnten sich bisher erfolgreich aufgrund des Umstands verteidigen, dass sie den Download-Link nur dem Nutzer geben, der den Upload getätigt hat und somit eine Veröffentlichung von der Veröffentlichung des Links abhängt, die wiederum von diesem ausgehen muss.

    Solange die Dateien nicht einfach für jedermann verfügbar sind, solltest Du rechtlich relativ sicher sein - das muss aber nicht heißen, dass nicht die Content-Industrie zum Jahresende nicht noch zu viel Geld in ihrem Topf für Gerichtsverfahren haben und ein chancenloses Verfahren starten, um nächstes Jahr das Budget nicht gekürzt zu bekommen.

    Gruß, LX

    --
    RFC 2324, Satz 7 (Sicherheit): Jeder, der zwischen meinem Kaffee und mir steht, gilt als unsicher.