Moin Moin!
Mir kommt da noch eine Idee:
Mein Chef glaubt, es wäre heutzutage noch eine gute Idee, Fotos von unserem Team ins Netz zu stellen.
nun muss ich die Seite mit den Fotos hochladen.
ausser ihm mit einer Klage zu drohen, dass er meinen Datenschutz missachtet?
Vielleicht wäre das genau der Weg. Wir hatten neulich mal eine Datenschutz-Schulung ...
*wühl*
Copy&Paste:
Das Persönlichkeitsrecht ist ein allgemeingültiges Grundrecht.
Für Bilder/Videos [im Rahmen des Datenschutzes] zusätzlich zu beachten: „Das Recht am eigenen Bild“
Für Abbildungen mit Personen gilt zusätzlich zum Datenschutz das „Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie“ (KunstUrhG). § 22 in diesem Gesetz besagt, dass Bilder nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder veröffentlicht werden dürfen. Die §§ 22-24 werden in der Regel mit dem Begriff „Recht am eigenen Bild“ zitiert. Ihr Zweck ist der Schutz vor ungewollter Darstellung. Auch das ist ein Persönlichkeitsrecht.
Ich interpretiere dass so, dass Bilder von Dir, Panoramafreiheit mal ausgenommen, nicht ohne Deine *Einwilligung* veröffentlicht werden dürfen. Teamfotos fallen wohl kaum unter Panoramafreiheit. Verweigere also explizit die Veröffentlichung von Bildern, die Dich zeigen. Am besten schriftlich.
Ich denke, dass Dein Chef damit das Bild nicht mehr ins Netz stellen (lassen) darf, weil er damit Deine Rechte als Abgebildeter verletzt. (Das gilt natürlich auch analog für alle Kollegen auf dem Bild! *Zaunpfahl schwenk*)
Dann müßtest Du meiner Meinung nach in Deiner Rolle als "Hochlade-Beauftragter" die Arbeit verweigern können / sollen / müssen / dürfen, mit der Begründung, dass das ein Rechtsbruch wäre.
Rede mal mit Deinem Datenschutz-Beauftragten. Wenn der Betrieb keinen hat oder man wie so oft "den Bock zum Gärtner" gemacht hat, frag den Landesdatenschutzbeauftragten Deines Bundeslandes.
Alexander
Today I will gladly share my knowledge and experience, for there are no sweeter words than "I told you so".