Felix Riesterer: Archivierung von Teamfoto verhindern

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Lieber Georg,

grundsätzlich muss von allen Betroffenen eine schriftliche Einverständniserklärung beim Verantwortlichen der Website vorliegen, wenn das Bild online gehen soll (Recht am eigenen Bild bzw. Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Diese Aussage ist keinesfalls eine Rechtsbereatung(!), sondern meine eigene Vorgehensweise als Webmaster. Rechtsberatung gibt's nur beim Anwalt Deines geringsten Misstrauens.

Was mit einem einmal veröffentlichten Bild im Internet passiert entzieht sich komplett Deines Einflusses.

Liebe Grüße,

Felix Riesterer.

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