Hello,
Aber wie sähe die Rechtslage aus, wenn es sich um ein Testament handeln würde?
Das muss nur eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein und Ort und Zeitangabe enthalten.ja, wobei ich mich bei förmlichen Dokumenten (auch vielen Verträgen) schon oft gefragt habe, warum der Ort eine Rolle spielt. Für meine Willenserklärung ist es doch unerheblich, ob ich das Dokument in München, Osaka, Graz oder Johannesburg unterschreibe. Entscheidend ist IMO das Vorliegen einer Verfügung, einer Willenserklärung oder einer Vereinbarung, die nachweislich meine Unterschrift trägt.
Naja, da geht es wohl in der Hauptsache um die Zeitbestimmung und in der Nebensache auch um Plausibilität.
Aber ein Testament wäre eine Urkunde. Nach den vielen Texten, die ich inzwischen gelessen habe, muss eine Urkunde "visualierbar" sein. Tondokument scheint also immer noch nicht anerkannt zu werden. Aber die Toilettenwand wäre dann dafür mMn doch zulässig, solange eine "Dauerhaftigkeit" der Visulisierung wahrscheinlich ist. Also nicht nur rangepinkelt, sondern mit wasserfestem Edding getagged.
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg