Hallo,
Und was ist gegen Goa einzuwenden?
Nun ja. Es gibt Richter, die erkennen eine Unterschrift unter ein Dokument dann nicht als Willenserklärung an, wenn die vorherige Einnahme teurer Substanzen eine merkwürdige Veränderung von Raum, Zeit, Farben, Geruchs- und/oder Schmerzempfinden sowie einen Mangel an der Fähigkeit, den eigenen Wille zu äußern, befürchten lassen.
okay, in vollem Umfang akzeptiert.
Dazu muss man aber nicht so weit gehen. Selbst hier in DE gibt es massenhaft Leute, die sich mehr oder weniger regelmäßig mit allen möglichen interessanten Substanzen volldröhnen. Nicht immer ganz freiwillig.
Zumindest stützt das Goa-Beispiel nicht, warum die Angabe des Ortes der Unterzeichnung auf manchen Dokumenten gefordert wird.
Und weil weiter oben auch von Erblassern und Testament geschrieben wurde gilt das notarielle Testament noch immer als das unanfechtbarste.
Kann man "unanfechtbar" steigern? ;-)
Ciao,
Martin
Paradox ist, wenn der Innenminister sich äußert und der Außenminister sich erinnert.
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