Hello,
"Eine Urkunde ist jede verkörperte menschliche Gedankenerklärung mit Beweisbestimmung und Beweiseignung sowie Ausstellererkennbarkeit."
wenn du an die toilettenwand "peter liebt heidi! fritz" schreibst, würde es auch grob unter diese definition fallen, aber keineswegs eine Urkunde sein. zumindest ließe sich auf basis dieser inschrift kein scheidungsprozess führen :)
Nette Idee.
Und woher nimmst Du die Sicherheit, dass das keine Urkunde wäre?
Es sind mMn alle Kriterien erfüllt, die die Rechtliteratur dafür fordert.
- Die Gedankenäußerung ist stofflich verbunden
- sie ist dauerhaft (also nicht in den Schnee gepinkelt)
- sie enthält eine sinnvolle Aussage
- der Verfasser ist genannt (ich nehme jetzt an, dass "Fritz" bekannt ist)
- die Aussage kann im Rechtsverkehr relevant sein
Schade, dass ich im Moment keinen Jura-Prof. kenne, den ich das mal fragen könnte :-))
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg