Moin!
Sowas scheint's im Consumerbereich gar nicht zu geben und für Ärtze ist das schweineteuer.
Nicht grundlos.
Mit der Fertigung und dem Vertrieb eines solchen Gerätes gehen umfangreiche (und teure) Prüf- und Abnahmepflichten einher und man begibt sich, so man diesen nicht nachkommt oder selbst wenn man die Verwender nicht beweissicher ordnungsgemäß, dass heißt in einer Art und Weise unterweist, dass jedes Risiko einer Fehlbedienung sachgerecht unterbunden wird, in die Gefahr einer teuren Haftung - gegen die man sich versichern kann - was aber dem Preis des Gerätes wieder zugeschlagen wird. Denn es würde ja niemand so dumm sein, dass Gerät zu einem Preis zu verlaufen, bei dem er selbst diese Versicherung zahlt.
Wenn Du ein solches Gerät baust könnte z.B. jemand auf die Idee kommen, sich nicht nur das schmerzende Knie sondern auch nach einem Spaziergang in die Kälte das Ohr zu erwärmen. Ich vermute die Kosten der nachfolgenden Erblindung durch das Kochen der Augenflüssigkeit willst Du nicht tragen wie auch das Schmerzensgeld und die Krankenhausaufenthalte nicht zahlen.
Und insbesondere wenn Du das mit einer Technik bewerkstelligen willst, die sonst zum Kochen von Fleisch, Eiern oder Kartoffeln gut ist, dann wird ein solcher Haftungsfall sehr wahrscheinlich.
Der Darwin_Award wird tatsächlich regelmäßig an Personen vergeben, die solche Selbstversuche machen.
MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)
fastix