Hi!
#ergänzt den im REQUEST fehlenden Slash am Ende.
RewriteCond %{REQUEST_FILENAME} !-f
RewriteRule ^(.*[^/])$ /$1/ [L,R=301]#ergänzt ein im REQUEST fehlendes www.
RewriteCond %{HTTP_HOST} !www..*
RewriteRule ^(.*)$ http://www.daimler-bkk29.leo.dev/$1 [L,R=301]Zwei Rules/Conditions, die jeweils unter Umständen einen Request zur Folge haben und damit unter Umständen eben zwei Requests. [...] frage ich mich natürlich, ob sich so etwas nicht auf einen neuen Requst beschränkenk lässt.
Hast du dich auch gefragt, ob man das gleich ganz weglassen kann? Hast du dich überzeugende Antworten auf die Fragen, wem ein / und www nützt gefunden?
RewriteRules wirken auch nacheinander. Voraussetzung ist natürlich, dass das L-Flag nicht die Ausführug der nachfolgenden verhindert. RewriteLog und in dem Fall vor allem ein Requestmonitor (wie die livehttpheaders-Extension für den Firefox und ähnliche) sind Werkzeuge, zum Überprüfen der Auswirkungen der Ergebnsse von Änderungen. In meinem kleinen Test mit zwei anderen Rules - beide aber mit dem R=301-Flag versehen - gab es nur einen Redirect, wohl aber wurden beide Regeln berücksichtigt.
Lo!