Was ist den dann mit den Beamten die nach strafbaren pornografischen Handlungen (cool ausgedrück gell :D) suchen müssen. Die sehen das Zeug ja auch zwangsläufig.
Die haben vor der Aufnahme der Tätigkeit im Idealfall einen Blick in den Paragraphen geworfen und wissen, daß sie nichts zu befürchten haben.
Ansonsten finde ich auch das "normale" Richter mit Sachen wie "IP-Adresse" oder "Datenspeicherung" überfordert sind.
Das dürfen sie ruhig, mindestens wenn es so ist, ist es an den Anwälten oder Sachverständigen die Dinge darzulegen.