Während für das Verschaffen von Besitz meinem Verständnis nach ein Vorsatz immanent ist, kann der Besitz (zweiter Satz) durch heutige Browser ohne Vorsatz erlangt werden.
Du meinst, jemand, dem erwiesenermaßen bei der Verhaftung Rauschgift in die Tasche gefallen ist, ist des Besitzes schuldig? Meinst Du nicht?