Re:
manche erkennen Sarkasmus ja noch nicht mal, wenn man dazu schreibt, daß es welcher war ...
Ich bin nicht der Ansicht, Grundrechtsgüter und grundrechtsgleicher Güte (Rechtsstaatlichkeitsprinzip, Bestimmtheitsgebot, Willkürverbot) mit Sarkasmus bekämpfen zu können.
Ja und?
Während für das Verschaffen von Besitz meinem Verständnis nach ein Vorsatz immanent ist, kann der Besitz (zweiter Satz) durch heutige Browser ohne Vorsatz erlangt werden.Das Urteil sagt AFAIK *nicht*, daß durch Ablage im Cache es automatisch zu einer Verurteilung zu kommen hat.
Hast Du einen Verweis auf den Urteilstext für mich, oder soll ich Dein AFAIK hier als ungewollten Sarkasmus interpretieren?
...
Hast Du Quellen, oder spekulierst Du ins Blaue?
Gruß aus Berlin!
eddi