Moin,
Das Urteil sagt AFAIK *nicht*, daß durch Ablage im Cache es automatisch zu einer Verurteilung zu kommen hat.
Hast Du einen Verweis auf den Urteilstext für mich, oder soll ich Dein AFAIK hier als ungewollten Sarkasmus interpretieren?
Beck aktuell sagt uns, "derjenige ..., der bewusst und gewollt eine Internetseite mit solchem Inhalt aufrufe und auf seinem Computerbildschirm betrachte..."
Grüße
Swen