Das Urteil sagt AFAIK *nicht*, daß durch Ablage im Cache es automatisch zu einer Verurteilung zu kommen hat.
Hast Du einen Verweis auf den Urteilstext für mich, oder soll ich Dein AFAIK hier als ungewollten Sarkasmus interpretieren?
Soll das hier eine Diskussion darüber werden ob es Fehlurteile gibt? Klar gibt es die. Die meisten Urteile und vieles andere was in der Luft zerrissen wird, wird aber einfach nicht verstanden (unabhängig von der Informationslage). Bei der Vermutung, daß ein Urteil richtig und sinnvoll ist (zumindest nach der Rechtslage), sollte man vielleicht nicht als erstes Sarkasmus vermuten.
Ich rechne jedenfalls nicht damit wegen überhöhter Geschwindigkeit belangt zu werden, nur weil jemand auf einem Autobahnabschnitt mit begrenzter Höchstgeschwindigkeit zu schnell gefahren ist und erwischt wurde.