Kai345: OLG-Hamburg-Urteil zur Kinderpornografie im Internet

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[latex]Mae  govannen![/latex]

Tatsache, daß Browser teilweise bereits Seiten vorladen, während man noch die aktuelle Seite anschaut. Somit kann man theoretisch schon böse Daten abrufen, ohne überhaupt etwas gemacht zu haben.

Ja und?

Das Gericht, an das das Verfahren zurücküberwiesen wurde, soll den/die Angeklagten ja auch nicht gefälligst verurteilen, sondern soll sich ein Urteil darüber bilden, ob zufällig oder bewußt auf das Angebot zugegriffen wurde. Und *dann* verurteilen oder eben freisprechen.

Ob nun der eine oder andere sich auch zufällig und ohne Absicht solche Bilder im Browsercache eingefangen hat, kann ja ein Gericht entscheiden. Jetzt muß dem Schwein eben nicht mehr groß der eigentliche Besitz nachgewiesen werden, sondern man greift auf andere Hinweise zurück, die die Unschuld des Schweins vielleicht nahelegen.

Es ist ja bekannt, daß Gerichte diesbezüglich sehr milde urteilen und Staatsanwälte bei solchen Sachen strikt ergebnisoffen ermitteln

Und mein Gott: Eine kleine Hausdurchsuchung hat ja noch niemanden umgebracht! Das kann man anschließend alles wieder aufräumen. Und wer von seinem Arbeits-PC kein aktuelles Backup hat, um den beschlagnahmten Rechner durch einen anderen ersetzen zu können, ist ja wohl auch selbst schuld! Und die Ehe war bestimmt auch schon vorher zerrüttet, wenn sich die Ehefrau von solch hanebüchenen Vorwürfen wie "Ihr Gatte holt sich Fotos von vergewaltigten Kindern aus dem Netz!" ernsthaft beeindrucken läßt, und mit den Kindern erstmal zur Oma zieht.

Denkt hier denn niemand an die Kinder?

*g*

Cü,

Kai

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Deutsches Liedgut international:
In early rope to mountain we pull
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OLG-Hamburg-Urteil zur Kinderpornografie im Internet

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