Auch geistig Behinderte haben z.B. IMHO ein Recht auf Sex (und auch auf den schrift- wie bildlichen Ausdruck derselben) - nicht nur mit "ihresgleichen" (das sieht mom. rechtlich AFAIR noch etwas anders aus).
Tut es nicht, AFAIK. § 179 StGB gibt das meiner Meinung nach nicht her. Oder wo soll das sonst geregelt sein?