Hallo Jens!
- An den Zahlen hat das Gericht nichts direkt auszusetzen: "Die in den Ausgangsverfahren geltenden Regelleistungen von 345, 311 und 207 Euro können zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht als evident unzureichend angesehen werden." Es kritisiert nur die Berechnungsgrundlage, wenn unsere neue Regierung eine bessere Berechnung stellen kann, halte ich es für unwahrscheinlich, dass die Sätze nach oben gehen werden.
Ich hatte das schon so verstanden, leider hatte ich für den Titel zu wenig Zeichen.
Ich habe selbst nichst dazu geschrieben, und beteilige mich auch nicht an der Diskussion, weil ich einfach nicht weiß, was ich zum Urteil meinen soll. Die Kassen sind leer, die Einen wollen entgegen der Meinungen in der Bevölkerung ihr Parteiprogramm auf Teufel komm 'raus durchboxen, blockieren teilweise aber den Kauf einer CD, deren Auswertung viel Geld in die Staatskassen bringen könnte.
Sollte sich also nach der geforderten, transparenten Berechnungsgrundlage herausstellen, dass die Sätze zu niedrig sind, was dann?
- Die BVG ist der Laden, der die U-Bahnen in Berlin unpünktlich fahren läßt.
Ach so...
Viele Grüße aus Frankfurt/Main,
Patrick