Urheberrecht: das Urheberrecht erfordert eine gewisse Schöpfungshöhe. Grafiken und Gesamtlayout sind vom Urheberrecht betroffen; eine 1:1-Kopie ist definitiv verboten ... Anmutungen und Elementgestaltungen (etwa runde Ecken, Schatten, etc) sind jedoch mangels individueller Schöpfungshöhe nicht urheberrechtlich geschützt.
Das könnte so aufgefasst werden als ob Grafiken und Gesamtlayouts die geforderte Schöpfungshöhe schon mitbringen nur weil sie Grafiken und Gesamtlayouts sind (im Gegensatz zu runden Ecken und Schatten, etc.). Dem ist nicht so.